Wie werden die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert?
Die auf Grund des Erwerbsersatzgesetzes zu erbringenden Leistungen werden durch Zuschläge zu den Beiträgen gemäss Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie durch Mittel des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung finanziert.
Das Erwerbsersatzgesetz bestimmt den Grundsatz der Finanzierung klar: Die auf Grund dieses Gesetzes zu erbringenden Leistungen werden finanziert durch Zuschläge zu den Beiträgen gemäss Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und durch Mittel des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung. Damit nennt das Gesetz zwei Finanzierungsquellen für die Leistungen der Erwerbsersatzordnung.[1]
Für die Einordnung ist zu prüfen, ob es sich um Leistungen handelt, die auf Grund des Erwerbsersatzgesetzes zu erbringen sind. Für diese Leistungen sieht das Gesetz die Finanzierung über Zuschläge zu den Beiträgen gemäss Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie über Mittel des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung vor. Massgeblich ist die aktuell in Kraft stehende Fassung der betreffenden Bestimmung.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Rechtstext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die derzeit in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]