Wie hoch ist die Geburts- oder Adoptionszulage im Kanton Luzern?
Im Kanton Luzern entspricht die Geburts- oder Adoptionszulage dem fünffachen Betrag einer monatlichen Kinderzulage. Gewährt wird eine Geburts- oder eine Adoptionszulage an anspruchsberechtigte Personen gemäss den im Gesetz genannten Verweisen.
Im Kanton Luzern wird anspruchsberechtigten Personen eine Geburts- oder eine Adoptionszulage gewährt. Für die Höhe legt das kantonale Familienzulagengesetz fest, dass die Zulage dem fünffachen Betrag einer monatlichen Kinderzulage entspricht. Das Gesetz nennt dabei ausdrücklich eine Geburts- oder eine Adoptionszulage; für die konkrete Anspruchsberechtigung verweist es auf Artikel 3 Absatz 3 des Familienzulagengesetzes.[1]
Für die praktische Einordnung ist daher zweierlei zu prüfen: erstens, ob überhaupt ein Anspruch auf eine Geburts- oder Adoptionszulage besteht, und zweitens, welcher Betrag der monatlichen Kinderzulage nach den im Gesetz genannten Verweisen massgebend ist. Die Höhe wird im kantonalen Recht nicht als eigener Frankenbetrag genannt, sondern als Vielfaches der monatlichen Kinderzulage beschrieben, nämlich als fünffacher Betrag.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der Systematischen Rechtssammlung des Kantons Luzern veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]