Wie hoch ist die Geburts- und Aufnahmezulage im Kanton Freiburg?
Im Kanton Freiburg beträgt die Geburts- und Aufnahmezulage mindestens 1500 Franken. Die Verordnung nennt diesen Betrag ausdrücklich als Mindestbetrag.
Im Kanton Freiburg ist die Geburts- und Aufnahmezulage in der Verordnung über die Höhe der Familienzulagen als Mindestbetrag festgelegt. Danach beträgt die Geburts- und Aufnahmezulage mindestens 1500 Franken. Der Wortlaut nennt Geburtszulage und Aufnahmezulage gemeinsam und legt für beide denselben Mindestbetrag fest.[1]
Die Regel steht in einer Verordnung, die die Zulagen gemäss Artikel 19 Abs. 1–3 des Gesetzes über die Familienzulagen festsetzt. Für die Geburts- und Aufnahmezulage ist damit nur sicher, dass der Betrag mindestens 1500 Franken beträgt. Ob im Einzelfall Anspruch besteht und welche Voraussetzungen für eine Geburtszulage oder eine Aufnahmezulage erfüllt sein müssen, ergibt sich aus den in der Verordnung genannten gesetzlichen Grundlagen und sollte dort zusätzlich geprüft werden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext in der amtlichen Gesetzessammlung des Kantons Freiburg zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]