Müssen in der Jahresrechnung die Vorjahreszahlen angegeben werden?
Ja. In der Jahresrechnung sind neben den Zahlen für das Geschäftsjahr die entsprechenden Werte des Vorjahres anzugeben. Das Gesetz formuliert diese Angabe als Bestandteil der Jahresrechnung.
Der zitierte Gesetzestext beantwortet die Frage direkt: «In der Jahresrechnung sind neben den Zahlen für das Geschäftsjahr die entsprechenden Werte des Vorjahres anzugeben.» Damit ist die Vergleichsinformation zum Vorjahr grundsätzlich Teil der Jahresrechnung. Die Vorschrift steht in einem Artikel, der die Darstellung der Rechnungslegung regelt; sie betrifft also die Zahlenangaben innerhalb der Jahresrechnung und verlangt, dass den aktuellen Werten die entsprechenden Vorjahreswerte gegenüberstehen.[1]
Für das Verständnis des Umfangs ist wichtig, den Zusammenhang des Artikels mitzulesen. Derselbe Artikel sagt auch, dass die Bilanz und die Erfolgsrechnung in Konto- oder Staffelform dargestellt werden können und dass Positionen mit keinem oder nur unwesentlichem Wert nicht separat aufgeführt werden müssen. Das ändert aber nichts daran, dass in der Jahresrechnung neben den Zahlen des Geschäftsjahres die entsprechenden Werte des Vorjahres anzugeben sind. Wenn Sie eine konkrete Darstellung prüfen, sollte daher kontrolliert werden, ob die Vorjahreswerte bei den ausgewiesenen Positionen tatsächlich mitgeführt werden und ob die gewählte Form der Darstellung diesen Vergleich erkennen lässt.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]