Wann muss ein Unternehmen eine Rückstellung bilden?
Ein Unternehmen muss Rückstellungen bilden, wenn vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss in künftigen Geschäftsjahren erwarten lassen. Dann sind die voraussichtlich erforderlichen Rückstellungen zulasten der Erfolgsrechnung zu bilden. Darüber hinaus dürfen Rückstellungen insbesondere für bestimmte weitere Zwecke gebildet werden.
Massgebend ist, ob vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss in künftigen Geschäftsjahren erwarten lassen. Ist das der Fall, müssen die voraussichtlich erforderlichen Rückstellungen zulasten der Erfolgsrechnung gebildet werden. Die Pflicht knüpft also an drei Elemente an: ein vergangenes Ereignis, eine erwartete Belastung in späteren Geschäftsjahren und die voraussichtliche Erforderlichkeit der Rückstellung. Davon zu unterscheiden ist die Bewertung von Verbindlichkeiten: Diese müssen zum Nennwert eingesetzt werden. Rückstellungen betreffen damit nicht einfach jede Verbindlichkeit, sondern künftige Belastungen, die aus vergangenen Ereignissen hervorgehen und einen Mittelabfluss erwarten lassen.[1]
- Zusätzlich dürfen Rückstellungen insbesondere gebildet werden für regelmässig anfallende Aufwendungen aus Garantieverpflichtungen.
- Sie dürfen insbesondere gebildet werden für Sanierungen von Sachanlagen.
- Sie dürfen insbesondere gebildet werden für Restrukturierungen.
- Sie dürfen insbesondere gebildet werden für die Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens.
Für die praktische Prüfung ist daher zu klären, ob der erwartete Mittelabfluss auf vergangenen Ereignissen beruht und ob die Rückstellung voraussichtlich erforderlich ist. Wenn ein Sachverhalt nur zu den ausdrücklich genannten Beispielen gehört, ist zu beachten, dass das Gesetz diese Zwecke als Fälle nennt, für die Rückstellungen insbesondere gebildet werden dürfen. Umgekehrt sagt das Gesetz auch, dass nicht mehr begründete Rückstellungen nicht aufgelöst werden müssen. Wer eine Rückstellung bilden, beibehalten oder überprüfen will, sollte deshalb den genauen gesetzlichen Wortlaut und den konkreten Anlass sorgfältig abgleichen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]