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Welche Grundsätze gelten für eine ordnungsmässige Buchführung in der Schweiz?

Für eine ordnungsmässige Buchführung sind insbesondere die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte, der Belegnachweis, die Klarheit, die Zweckmässigkeit mit Blick auf Art und Grösse des Unternehmens sowie die Nachprüfbarkeit zu beachten. Die Buchführung bildet dabei die Grundlage der Rechnungslegung.

Die Buchführung bildet die Grundlage der Rechnungslegung. Sie muss diejenigen Geschäftsvorfälle und Sachverhalte erfassen, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanzierungs- und Ertragslage des Unternehmens notwendig sind. Für eine ordnungsmässige Buchführung nennt das Gesetz namentlich fünf Grundsätze: die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte, den Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge, die Klarheit, die Zweckmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens sowie die Nachprüfbarkeit. Diese Grundsätze beschreiben, dass die Buchführung inhaltlich richtig, geordnet, verständlich und überprüfbar sein muss und sich zugleich an den konkreten Verhältnissen des Unternehmens orientiert.[1]

Zum Belegnachweis präzisiert das Gesetz, dass als Buchungsbeleg alle schriftlichen Aufzeichnungen auf Papier oder in elektronischer oder vergleichbarer Form gelten, die notwendig sind, um den einer Buchung zugrunde liegenden Geschäftsvorfall oder Sachverhalt nachvollziehen zu können. Für die praktische Einordnung ist deshalb sorgfältig zu prüfen, ob zu jeder Buchung ein nachvollziehbarer Beleg vorhanden ist und ob die Erfassung so aufgebaut ist, dass sie klar und nachprüfbar bleibt. Zudem darf die Buchführung in der Landeswährung oder in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung erfolgen. Sie erfolgt in einer der Landessprachen oder in Englisch und kann schriftlich, elektronisch oder in vergleichbarer Weise geführt werden.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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Grundsätze der Buchführung in der Schweiz | Numezis