Wie betreibt man nach Erhalt eines Verlustscheins weiter?
Nach dem zitierten Gesetz kann der Gläubiger die Betreibung während sechs Monaten nach Zustellung des Verlustscheines ohne neuen Zahlungsbefehl fortsetzen. Der Verlustschein betrifft den ungedeckten Betrag der Forderung, gilt als Schuldanerkennung, und für die dadurch verurkundete Forderung sind keine Zinsen zu zahlen.
Ein Verlustschein wird für den ungedeckten Betrag der Forderung ausgestellt, wenn an der Pfändung teilgenommen wurde und die Höhe des Verlustes feststeht. Für das weitere Vorgehen ist der zentrale Punkt: Der Gläubiger kann während sechs Monaten nach Zustellung des Verlustscheines ohne neuen Zahlungsbefehl die Betreibung fortsetzen. Vorsichtig geprüft werden sollte deshalb zuerst, ob tatsächlich ein Verlustschein zugestellt wurde und ob die Fortsetzung noch innerhalb dieser Frist erfolgt. Aus dem zitierten Text ergibt sich nur diese Möglichkeit der Fortsetzung ohne neuen Zahlungsbefehl; weitergehende Schritte oder Formvorgaben sollten direkt anhand der aktuellen Bestimmung geprüft werden.[1]
- Der Verlustschein gilt als Schuldanerkennung im Sinne des Artikels 82.
- Er gewährt dem Gläubiger die in den Artikeln 271 Ziffer 5 und 285 erwähnten Rechte.
- Für die durch den Verlustschein verurkundete Forderung hat der Schuldner keine Zinsen zu zahlen.
- Auch Mitschuldner, Bürgen und sonstige Rückgriffsberechtigte, welche an Schuldners Statt Zinsen bezahlen müssen, können ihn nicht zum Ersatze derselben anhalten.
Für die Einordnung des Verlustscheins ist zudem wichtig, dass der Schuldner ein Doppel des Verlustscheins erhält und das Betreibungsamt den Verlustschein ausstellt, sobald die Höhe des Verlustes feststeht. Das hilft bei der Prüfung, welches Dokument vorliegt und auf welchen Betrag sich die Fortsetzung bezieht: nämlich auf den ungedeckten Betrag der Forderung. Wenn unklar ist, wann die Zustellung erfolgt ist oder ob die Forderung genau durch den Verlustschein verurkundet ist, sollte dies vor weiteren Schritten anhand des Dokuments und der aktuellen Gesetzesfassung überprüft werden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Bitte prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]