Kann man eine Forderung nach Ablauf der Frist noch im Konkurs anmelden?
Ja. Verspätete Konkurseingaben können bis zum Schlusse des Konkursverfahrens angebracht werden. Der Gläubiger hat die durch die Verspätung verursachten Kosten zu tragen, kann zu einem entsprechenden Vorschusse angehalten werden und hat keinen Anspruch auf Abschlagsverteilungen, die vor der Anmeldung stattgefunden haben.
Verspätete Konkurseingaben können bis zum Schlusse des Konkursverfahrens angebracht werden. Damit bleibt eine Anmeldung auch nach Ablauf der Frist möglich, solange das Konkursverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Für die Einordnung ist zu prüfen, ob das Verfahren noch läuft und ob die Eingabe als verspätete Konkurseingabe behandelt wird.[1]
Der Gläubiger hat sämtliche durch die Verspätung verursachten Kosten zu tragen und kann zu einem entsprechenden Vorschusse angehalten werden. Auf Abschlagsverteilungen, welche vor seiner Anmeldung stattgefunden haben, hat derselbe keinen Anspruch. Hält die Konkursverwaltung eine verspätete Konkurseingabe für begründet, so ändert sie den Kollokationsplan ab und macht die Abänderung öffentlich bekannt. Der Artikel 250 ist anwendbar. Vor einem Schritt ist deshalb zu prüfen, welche Kosten durch die verspätete Anmeldung entstehen können, ob bereits Abschlagsverteilungen erfolgt sind und wie die Konkursverwaltung die Eingabe behandelt.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext, wie er auf Fedlex veröffentlicht ist, zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]