Ab wann ist ein Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug?
Ist eine Forderung fällig, wird der Schuldner durch Mahnung des Gläubigers in Verzug gesetzt. Wurde für die Erfüllung ein bestimmter Verfalltag verabredet oder ergibt sich ein solcher infolge einer vorbehaltenen und gehörig vorgenommenen Kündigung, kommt der Schuldner schon mit Ablauf dieses Tages in Verzug.
Das Obligationenrecht bestimmt: Ist eine Verbindlichkeit fällig, so wird der Schuldner durch Mahnung des Gläubigers in Verzug gesetzt. Für eine Rechnung bedeutet das: Zuerst ist zu prüfen, ob die Zahlung bereits fällig ist. Ist die Forderung fällig, tritt der Verzug mit der Mahnung ein. Massgeblich sind damit die Fälligkeit der Verbindlichkeit und die Mahnung des Gläubigers.[1]
Das Obligationenrecht bestimmt weiter: Wurde für die Erfüllung ein bestimmter Verfalltag verabredet, oder ergibt sich ein solcher infolge einer vorbehaltenen und gehörig vorgenommenen Kündigung, so kommt der Schuldner schon mit Ablauf dieses Tages in Verzug. In diesen Fällen tritt der Verzug also mit dem Ablauf des vereinbarten Verfalltags ein. Zu prüfen sind insbesondere, ob ein bestimmter Verfalltag verabredet wurde oder ob sich ein solcher infolge einer vorbehaltenen und gehörig vorgenommenen Kündigung ergibt.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er auf Fedlex veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]