In welcher Klasse wird eine Lieferantenrechnung im Konkurs bezahlt?
Eine gewöhnliche Lieferantenrechnung fällt nach dem zitierten Gesetzestext grundsätzlich in die dritte Klasse, sofern sie nicht pfandgesichert ist. Ist sie pfandgesichert, wird sie vorweg aus dem Ergebnis der Verwertung der Pfänder bezahlt; ein ungedeckter Rest richtet sich nach der Rangordnung der nicht pfandgesicherten Forderungen.
Der zitierte Gesetzestext unterscheidet zuerst zwischen pfandgesicherten und nicht pfandgesicherten Forderungen. Pfandgesicherte Forderungen werden «aus dem Ergebnisse der Verwertung der Pfänder vorweg bezahlt». Für nicht pfandgesicherte Forderungen sowie für den ungedeckten Betrag pfandgesicherter Forderungen gilt danach eine Rangordnung mit erster, zweiter und dritter Klasse. In der dritten Klasse stehen «alle übrigen Forderungen». Eine Lieferantenrechnung ist im zitierten Text nicht unter den besonders privilegierten Forderungen der ersten oder zweiten Klasse aufgeführt. Deshalb ist eine gewöhnliche, nicht pfandgesicherte Lieferantenrechnung nach diesem Text grundsätzlich der dritten Klasse zuzuordnen. Besteht dagegen ein Pfand, ist zuerst die Deckung aus dem Pfanderlös zu prüfen; nur ein allfälliger ungedeckter Betrag fällt in die allgemeine Rangordnung.[1]
Für die Einordnung ist entscheidend, ob die konkrete Forderung wirklich nur eine normale Lieferantenforderung ist oder ob besondere Sicherheiten oder ein anderer gesetzlicher Forderungstyp vorliegen. Der zitierte Artikel nennt in der ersten Klasse insbesondere bestimmte Forderungen von Arbeitnehmern, Ansprüche der Versicherten und familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsansprüche. In der zweiten Klasse nennt er unter anderem bestimmte Beitragsforderungen, Prämien- und Kostenbeteiligungsforderungen der sozialen Krankenversicherung, Beiträge an die Familienausgleichskasse sowie Einlagen nach Artikel 37a des Bankengesetzes. Wenn die Lieferantenrechnung unter keine dieser ausdrücklich genannten Kategorien fällt und keine Pfandsicherung besteht, bleibt nach dem Wortlaut des Artikels die dritte Klasse. Prüfen Sie daher vorsichtig, ob zur Rechnung ein Pfandrecht besteht und ob die Forderung tatsächlich nicht unter eine der ausdrücklich genannten privilegierten Kategorien fällt.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]