Kann man einen Kunden in der Nachlassstundung noch betreiben?
Grundsätzlich nein. Während der Nachlassstundung kann gegen den Schuldner eine Betreibung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Eine ausdrücklich genannte Ausnahme betrifft die Betreibung auf Pfandverwertung für grundpfandgesicherte Forderungen; die Verwertung des Grundpfandes bleibt dabei ausgeschlossen. Auch Arrest und andere Sicherungsmassnahmen für Nachlassforderungen sind ausgeschlossen.
Während der Stundung ist die Betreibung gegen den Schuldner grundsätzlich gesperrt: Sie kann weder neu eingeleitet noch weitergeführt werden. Das betrifft den normalen Fortgang der Zwangsvollstreckung insgesamt. Als ausdrücklich genannte Ausnahme bleibt die Betreibung auf Pfandverwertung für grundpfandgesicherte Forderungen möglich. Dabei ist aber eine wichtige Grenze zu beachten: Die Verwertung des Grundpfandes bleibt ausgeschlossen. Wer prüfen will, ob überhaupt noch ein Schritt zulässig ist, sollte deshalb insbesondere unterscheiden, ob es um eine gewöhnliche Betreibung geht oder um eine Betreibung auf Pfandverwertung, und ob die Forderung tatsächlich grundpfandgesichert ist.[1]
Zusätzlich schränkt die Stundung Sicherungs- und Nebenmassnahmen ein. Für Nachlassforderungen sind der Arrest und andere Sicherungsmassnahmen ausgeschlossen. Zudem werden mit Ausnahme dringlicher Fälle Zivilprozesse und Verwaltungsverfahren über Nachlassforderungen sistiert. Verjährungs- und Verwirkungsfristen stehen still. Für alle nicht pfandgesicherten Forderungen hört gegenüber dem Schuldner mit der Bewilligung der Stundung der Zinsenlauf auf, sofern der Nachlassvertrag nichts anderes bestimmt. Vor einem weiteren Vorgehen sollte daher geprüft werden, ob es sich um eine Nachlassforderung handelt, ob eine pfandgesicherte oder nicht pfandgesicherte Forderung vorliegt und ob ein dringlicher Fall gegeben sein könnte. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus derselben Bestimmung, etwa zur Verrechnung und zu bereits vereinbarten Abtretungen künftiger Forderungen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]