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Wie lange ist die Widerrufsfrist in der Schweiz und wann beginnt sie?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt, sobald der Kunde den Vertrag beantragt oder angenommen hat und von den Angaben nach Artikel 40d Kenntnis erhalten hat. Die Frist ist eingehalten, wenn der Kunde am letzten Tag den Widerruf dem Anbieter mitteilt oder die Widerrufserklärung der Post übergibt.

Nach dem Obligationenrecht (OR) beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Sie beginnt, sobald zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Der Kunde hat den Vertrag beantragt oder angenommen, und der Kunde hat von den Angaben nach Artikel 40d Kenntnis erhalten. Für den Zeitpunkt, in dem der Kunde von diesen Angaben Kenntnis erhalten hat, trägt der Anbieter den Beweis. Damit knüpft der Fristbeginn an den Vertragsantrag oder die Annahme und an die Kenntnis der gesetzlich verlangten Angaben an.[1]

Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Der Nachweis des fristgemässen Widerrufs obliegt dem Kunden. Die Frist ist eingehalten, wenn der Kunde am letzten Tag der Widerrufsfrist dem Anbieter seinen Widerruf mitteilt oder seine Widerrufserklärung der Post übergibt. Wer die Frist prüfen will, sollte deshalb insbesondere feststellen, wann der Vertrag beantragt oder angenommen wurde und wann die Angaben nach Artikel 40d zur Kenntnis gelangt sind.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der massgebenden Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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