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Muss der Verkäufer Schadenersatz leisten, wenn der Kauf wegen Mängeln rückgängig gemacht wird?

Ja, grundsätzlich kann der Verkäufer bei Rückgängigmachung des Kaufs wegen Mängeln schadenersatzpflichtig sein. Nach dem zitierten Gesetzestext muss er neben der Rückerstattung des Kaufpreises samt Zinsen auch bestimmten unmittelbar verursachten Schaden ersetzen; für weitern Schaden haftet er, sofern er nicht beweist, dass ihn keinerlei Verschulden trifft.

Wird der Kauf rückgängig gemacht, regelt der zitierte Gesetzestext die Folgen für beide Seiten. Der Käufer muss die Sache samt dem inzwischen bezogenen Nutzen zurückgeben. Der Verkäufer hat den gezahlten Verkaufspreis samt Zinsen zurückzuerstatten. Darüber hinaus nennt die Bestimmung ausdrücklich weitere Ersatzposten: entsprechend den Vorschriften über die vollständige Entwehrung hat der Verkäufer die Prozesskosten, die Verwendungen und den Schaden zu ersetzen, der dem Käufer durch die Lieferung fehlerhafter Ware unmittelbar verursacht worden ist. Damit ist die Antwort auf die Frage im Grundsatz ja: Schadenersatz kann geschuldet sein, wenn der Kauf wegen Mängeln rückgängig gemacht wird.[1]

Die zitierte Regel unterscheidet aber zwischen unmittelbar verursachtem Schaden und weiterm Schaden. Für den unmittelbar durch die Lieferung fehlerhafter Ware verursachten Schaden ordnet der Gesetzestext Ersatz an. Für weitern Schaden sagt die Bestimmung, dass der Verkäufer dazu verpflichtet ist, sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle. Ob und in welchem Umfang Schadenersatz geschuldet ist, hängt daher von der Art des Schadens und bei weiterm Schaden auch davon ab, ob der Verkäufer diesen Entlastungsbeweis erbringen kann. Für eine vorsichtige Prüfung sollte deshalb der genaue Schaden den im Gesetz genannten Kategorien zugeordnet und die aktuelle Fassung der Bestimmung nachgelesen werden.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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