Kann der Käufer den Ersatz mangelhafter Ware verlangen?
Ja, unter einer eng umschriebenen Voraussetzung. Geht der Kauf auf die Lieferung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen, kann der Käufer statt Wandelung oder Minderung auch andere währhafte Ware derselben Gattung fordern. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, sollte im konkreten Vertrag und bei der Art der Ware sorgfältig geprüft werden.
Ja, der Käufer kann den Ersatz mangelhafter Ware verlangen, aber nicht allgemein für jeden Kauf. Der zitierte Gesetzestext knüpft dieses Recht daran, dass der Kauf auf die Lieferung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen geht. In diesem Fall hat der Käufer die Wahl: Er kann entweder die Wandelungs- oder die Minderungsklage anstellen oder andere währhafte Ware derselben Gattung fordern. Für ein Unternehmen ist deshalb zuerst zu prüfen, ob die gelieferte Ware rechtlich als vertretbare Sache einzuordnen ist und ob der Vertrag auf eine bestimmte Menge solcher Sachen gerichtet war. Nur innerhalb dieses Rahmens nennt der Gesetzestext ausdrücklich den Anspruch auf Ersatz durch währhafte Ware derselben Gattung.[1]
Wichtig ist auch die im selben Artikel geregelte Stellung des Verkäufers. Wenn die Sachen dem Käufer nicht von einem andern Orte her zugesandt worden sind, ist auch der Verkäufer berechtigt, sich durch sofortige Lieferung währhafter Ware derselben Gattung und Ersatz allen Schadens von jedem weiteren Anspruche des Käufers zu befreien. Für die Praxis bedeutet das: Selbst wenn grundsätzlich Ersatzlieferung in Betracht kommt, sollte geprüft werden, ob diese besondere Konstellation vorliegt und ob der Verkäufer die Voraussetzungen für eine sofortige Ersatzlieferung erfüllt. Massgeblich sind dabei insbesondere die Art der Lieferung und ob die Ware von einem andern Orte her zugesandt worden ist.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Bevor Sie handeln, sollten Sie die aktuell geltende Bestimmung und jede spätere Änderung prüfen.[1]