Wie lange dürfen Läden im Kanton Schaffhausen an Werktagen geöffnet sein?
An Werktagen dürfen Verkaufsgeschäfte im Kanton Schaffhausen im Sommer von 5 Uhr bis 22 Uhr und im Winter von 6 Uhr bis 22 Uhr geöffnet sein. Am Abend vor einem öffentlichen Ruhetag müssen sie bereits um 18 Uhr schliessen.
Für Werktage nennt das Ruhetagsgesetz im Kanton Schaffhausen feste Öffnungszeiten für Verkaufsgeschäfte: im Sommer von 5 Uhr bis 22 Uhr, im Winter von 6 Uhr bis 22 Uhr. Innerhalb dieser Zeitspanne dürfen die Geschäfte geöffnet sein. Die Regel unterscheidet also ausdrücklich zwischen Sommer und Winter, während der späteste Ladenschluss an gewöhnlichen Werktagen in beiden Fällen 22 Uhr bleibt.[1]
Zusätzlich gilt eine besondere Einschränkung für den Abend vor einem öffentlichen Ruhetag: Dann sind die Verkaufsgeschäfte um 18 Uhr zu schliessen. Für die praktische Anwendung ist deshalb nicht nur zu prüfen, ob es sich um einen Werktag handelt, sondern auch, ob dieser Werktag unmittelbar vor einem öffentlichen Ruhetag liegt. In diesem Fall geht die spezielle Schliesszeit um 18 Uhr der allgemeinen Öffnungsmöglichkeit bis 22 Uhr vor.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext so zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Schaffhausen veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]