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Wer regelt die Ladenöffnungszeiten im Kanton Graubünden?

Im Kanton Graubünden bleibt die gesetzliche Ordnung der Ladenöffnungszeiten den Gemeinden vorbehalten. Zuständig für die gesetzliche Regelung sind damit die Gemeinden.

Im Kanton Graubünden bestimmt das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage, dass die gesetzliche Ordnung der Ladenöffnungszeiten den Gemeinden vorbehalten bleibt. Die gesetzliche Regelung der Ladenöffnungszeiten liegt damit auf Gemeindeebene. Wer wissen will, welche Zeiten für ein bestimmtes Geschäft gelten, muss die einschlägigen kommunalen Vorschriften der zuständigen Gemeinde prüfen.[1]

Die kantonale Regel sagt, dass die Gemeinden die gesetzliche Ordnung der Ladenöffnungszeiten regeln. Massgebend sind deshalb die Regeln der jeweiligen Gemeinde, in der das Verkaufsgeschäft betrieben wird. Vor einem konkreten Vorgehen sollte geprüft werden, welche kommunale Bestimmung aktuell in Kraft steht und ob sie später geändert worden ist.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der amtlichen Gesetzessammlung des Kantons Graubünden veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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