Wann hat der Kunde kein Widerrufsrecht?
Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat oder wenn er seine Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben hat.
Das Obligationenrecht bestimmt zwei Fälle, in denen dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat. Kein Widerrufsrecht besteht auch, wenn der Kunde seine Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben hat. Maßgeblich ist damit, ob einer dieser gesetzlich genannten Sachverhalte vorliegt.[1]
Für die Einordnung ist zu prüfen, wie der Vertrag angebahnt wurde und wo die Erklärung abgegeben wurde. Entscheidend ist, ob der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat. Ebenso entscheidend ist, ob die Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben wurde. Treffen diese Voraussetzungen zu, sieht das Obligationenrecht kein Widerrufsrecht vor.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]