Darf eine AG während des Geschäftsjahres eine Zwischendividende ausschütten?
Ja. Die Generalversammlung kann gestützt auf einen Zwischenabschluss die Ausrichtung einer Zwischendividende beschliessen. Vor dem Beschluss muss die Revisionsstelle den Zwischenabschluss prüfen, ausser wenn keine eingeschränkte Prüfung der Jahresrechnung erforderlich ist oder wenn sämtliche Aktionäre zustimmen und die Forderungen der Gläubiger dadurch nicht gefährdet werden.
Eine Aktiengesellschaft kann während des Geschäftsjahres eine Zwischendividende ausrichten, wenn die Generalversammlung dies gestützt auf einen Zwischenabschluss beschliesst. Massgeblich ist damit ein formeller Beschluss der Generalversammlung auf Grundlage eines Zwischenabschlusses. Für die Zwischendividende gelten zudem die Bestimmungen über die Dividenden sowie die in Art. 675a genannten weiteren Vorschriften des Obligationenrechts (OR).[1]
Vor dem Beschluss der Generalversammlung muss die Revisionsstelle den Zwischenabschluss prüfen. Keine Prüfung ist erforderlich, wenn die Gesellschaft ihre Jahresrechnung nicht durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen muss. Auf die Prüfung kann verzichtet werden, wenn sämtliche Aktionäre der Ausrichtung der Zwischendividende zustimmen und die Forderungen der Gläubiger dadurch nicht gefährdet werden. Vor einer Ausschüttung ist deshalb insbesondere zu prüfen, ob ein Zwischenabschluss vorliegt, ob eine Prüfung durch die Revisionsstelle erforderlich ist oder ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verzicht erfüllt sind.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der massgebenden Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]