Wie viele Tage im Voraus muss die Generalversammlung einer AG einberufen werden?
Der Verwaltungsrat teilt den Aktionären die Einberufung der Generalversammlung mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag mit. In der Einberufung sind zudem die gesetzlich genannten Angaben bekanntzugeben.
Für die Aktiengesellschaft gilt: Der Verwaltungsrat teilt den Aktionären die Einberufung der Generalversammlung mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag mit. Diese Frist ist die gesetzliche Vorgabe für die Mitteilung der Einberufung an die Aktionäre.[1]
Zur Einberufung gehören bestimmte Angaben. Bekanntzugeben sind das Datum, der Beginn, die Art und der Ort der Generalversammlung, die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrats und bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, eine kurze Begründung dieser Anträge. Gegebenenfalls sind auch die Anträge der Aktionäre samt kurzer Begründung sowie der Name und die Adresse des unabhängigen Stimmrechtsvertreters bekanntzugeben. Der Verwaltungsrat stellt zudem sicher, dass die Verhandlungsgegenstände die Einheit der Materie wahren, und legt der Generalversammlung alle Informationen vor, die für ihre Beschlussfassung notwendig sind. Er darf die Verhandlungsgegenstände in der Einberufung summarisch darstellen, sofern er den Aktionären weiterführende Informationen auf anderem Weg zugänglich macht.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]