Was muss mindestens in den Statuten einer GmbH stehen?
Mindestens müssen die Statuten einer GmbH Bestimmungen enthalten über die Firma und den Sitz der Gesellschaft, den Zweck der Gesellschaft, die Höhe des Stammkapitals sowie die Anzahl und den Nennwert der Stammanteile und die Form der Mitteilungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter.
Für das gesetzliche Minimum nennt der zitierte Artikel vier Pflichtpunkte. In den Statuten müssen Bestimmungen stehen über die Firma und den Sitz der Gesellschaft, über den Zweck der Gesellschaft, über die Höhe des Stammkapitals sowie die Anzahl und den Nennwert der Stammanteile und über die Form der Mitteilungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter. Wenn einer dieser Punkte in den Statuten fehlt, ist das gesetzliche Mindestprogramm nach dem zitierten Wortlaut nicht vollständig abgedeckt.[1]
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Zweck der Gesellschaft
- Höhe des Stammkapitals sowie die Anzahl und den Nennwert der Stammanteile
- Form der Mitteilungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter
Für die praktische Prüfung heisst das: Lesen Sie die Statuten Punkt für Punkt daraufhin, ob jeder dieser vier Bereiche ausdrücklich geregelt ist. Der zitierte Wortlaut sagt nur, dass die Statuten hierzu Bestimmungen enthalten müssen. Er sagt in diesem Auszug nicht, wie ausführlich diese Bestimmungen formuliert sein müssen oder welche weiteren Inhalte je nach Fall zusätzlich sinnvoll oder erforderlich sein können. Für eine verlässliche Beurteilung sollten Sie deshalb den aktuellen Gesetzestext im Zusammenhang lesen und prüfen, ob spätere Änderungen oder weitere einschlägige Vorschriften zu beachten sind.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]