SchweizDE

Wann dürfen gesetzliche Kapitalreserven an die Aktionäre zurückbezahlt werden?

Gesetzliche Kapitalreserven dürfen an die Aktionäre zurückbezahlt werden, wenn die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven die gesetzliche Schwelle überschreiten. Grundsätzlich müssen sie, nach Abzug allfälliger Verluste, die Hälfte des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals übersteigen; für Holdinggesellschaften gilt eine Schwelle von 20 Prozent. Bei der Berechnung bleiben bestimmte gesetzliche Gewinnreserven unberücksichtigt.

Die Rückzahlung gesetzlicher Kapitalreserven an die Aktionäre ist nach dem zitierten Gesetzestext nicht frei möglich, sondern an eine Reservegrenze geknüpft. Grundsätzlich ist sie zulässig, wenn die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven, abzüglich des Betrags allfälliger Verluste, die Hälfte des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals übersteigen. Entscheidend ist also nicht nur die gesetzliche Kapitalreserve allein, sondern die Summe der gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven, vermindert um allfällige Verluste. Erst wenn diese Schwelle überschritten ist, darf eine Rückzahlung erfolgen.[1]

Für Gesellschaften, deren Zweck hauptsächlich in der Beteiligung an anderen Unternehmen besteht (Holdinggesellschaften), nennt der Gesetzestext eine besondere Schwelle: Sie dürfen die gesetzliche Kapitalreserve an die Aktionäre zurückbezahlen, wenn die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven 20 Prozent des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals überschreiten. Zudem schreibt die Vorschrift für die Berechnung der Grenzwerte ausdrücklich vor, dass die gesetzliche Gewinnreserve für eigene Aktien im Konzern (Art. 659b) und die gesetzliche Gewinnreserve aus Aufwertungen (Art. 725c) nicht berücksichtigt werden dürfen. Vor einem Schritt sollte daher genau geprüft werden, welche Reserven in die Berechnung einbezogen werden dürfen und ob allfällige Verluste korrekt abgezogen sind.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor einem Vorgehen unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Numezis für KMU entdecken

Wann dürfen Kapitalreserven zurückbezahlt werden? | Numezis