Wer legt das Gehalt der Geschäftsführer einer GmbH fest?
Bei der GmbH legt grundsätzlich die Gesellschafterversammlung die Entschädigung der Geschäftsführer fest. Das Gesetz nennt diese Festsetzung ausdrücklich als unübertragbare Befugnis des obersten Organs der Gesellschaft.
Das Gehalt beziehungsweise die Entschädigung der Geschäftsführer einer GmbH wird von der Gesellschafterversammlung festgesetzt. Das ergibt sich daraus, dass die Gesellschafterversammlung das oberste Organ der Gesellschaft ist und ihr die „Festsetzung der Entschädigung der Geschäftsführer“ ausdrücklich als unübertragbare Befugnis zugewiesen wird. Damit ordnet das Gesetz diese Entscheidung nicht den Geschäftsführern selbst zu, sondern der Gesellschafterversammlung.[1]
Für die Einordnung ist wichtig: Dieselbe Bestimmung nennt auch die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern als Aufgabe der Gesellschafterversammlung. Das zeigt, dass Fragen zur Stellung der Geschäftsführer zentral bei diesem Organ gebündelt sind. Zusätzlich kann die Gesellschafterversammlung nach Gesetz über weitere Gegenstände beschliessen, die das Gesetz oder die Statuten ihr vorbehalten oder die ihr die Geschäftsführer vorlegen. Wenn Sie die konkrete Zuständigkeit in einer GmbH prüfen wollen, sollten Sie deshalb neben der gesetzlichen Grundregel auch die Statuten daraufhin ansehen, ob sie für das Verfahren oder für zustimmungsbedürftige Geschäfte weitere Vorgaben enthalten.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]