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Kann man das Stammkapital einer GmbH herabsetzen und bis zu welchem Betrag?

Ja. Die Gesellschafterversammlung kann die Herabsetzung des Stammkapitals beschliessen. Unter 20 000 Franken darf das Stammkapital nur herabgesetzt werden, sofern es gleichzeitig mindestens bis zu diesem Betrag wieder erhöht wird. Zur Beseitigung einer durch Verluste entstandenen Unterbilanz gilt zusätzlich eine besondere Voraussetzung.

Die Gesellschafterversammlung kann die Herabsetzung des Stammkapitals beschliessen. Für den Betrag gilt: Das Stammkapital darf nur unter 20 000 Franken herabgesetzt werden, sofern es gleichzeitig mindestens bis zu diesem Betrag wieder erhöht wird. Damit sieht das Gesetz eine Herabsetzung vor und verbindet eine Unterschreitung von 20 000 Franken mit der gleichzeitigen Wiedererhöhung mindestens bis zu diesem Betrag.[1]

Zur Beseitigung einer durch Verluste entstandenen Unterbilanz darf das Stammkapital nur herabgesetzt werden, wenn die Gesellschafter die in den Statuten vorgesehenen Nachschüsse voll geleistet haben. Im Übrigen sind die Vorschriften über die Herabsetzung des Aktienkapitals entsprechend anwendbar. Welche weiteren Schritte und Anforderungen daraus im Einzelfall folgen, richtet sich daher nach diesen entsprechend anwendbaren Vorschriften.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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