Was steht im Handelsregistereintrag einer Einzelfirma?
Im Handelsregistereintrag eines Einzelunternehmens müssen die Firma und die Unternehmens-Identifikationsnummer, der Sitz und das Rechtsdomizil, die Rechtsform, der Zweck, die Inhaberin oder der Inhaber des Einzelunternehmens sowie die zur Vertretung berechtigten Personen eingetragen werden.
Für ein Einzelunternehmen nennt die Verordnung den Inhalt des Handelsregistereintrags ausdrücklich. Eingetragen werden müssen: die Firma und die Unternehmens-Identifikationsnummer, der Sitz und das Rechtsdomizil, die Rechtsform, der Zweck, die Inhaberin oder der Inhaber des Einzelunternehmens sowie die zur Vertretung berechtigten Personen. Für die Frage, was «im Eintrag steht», ist damit der gesetzlich verlangte Mindestinhalt beschrieben.[1]
Für die Praxis heisst das: Der Eintrag beschränkt sich nicht nur auf den Namen der Einzelfirma. Er umfasst auch Angaben dazu, wo das Unternehmen seinen Sitz und sein Rechtsdomizil hat, in welcher Rechtsform es geführt wird, welchem Zweck es dient, wer Inhaberin oder Inhaber ist und wer das Unternehmen vertreten darf. Wenn Sie einen konkreten Registerauszug prüfen, sollten Sie diese Punkte einzeln mit dem veröffentlichten Eintrag abgleichen, weil genau diese Angaben nach der genannten Bestimmung enthalten sein müssen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]