Kann man Handelsregistereinträge und Statuten einer Firma gratis einsehen?
Ja. Die Einträge und Statuten werden im Internet gebührenfrei zugänglich gemacht. Das Handelsregister ist öffentlich; zur Öffentlichkeit gehören auch Anmeldungen und Belege. Weitere Belege sowie Anmeldungen sind beim jeweiligen Handelsregisteramt einsehbar oder können auf Anfrage über das Internet zugänglich gemacht werden. Die AHV-Versichertennummer ist nicht öffentlich.
Ja, grundsätzlich schon: Das Handelsregister ist öffentlich. Zur Öffentlichkeit gehören nach dem Gesetz nicht nur die Einträge selbst, sondern auch die Anmeldungen und die Belege. Für die Frage nach «gratis» ist entscheidend, dass die Einträge, Statuten und Stiftungsurkunden im Internet gebührenfrei zugänglich gemacht werden. Wenn es also um Handelsregistereinträge und Statuten einer Firma geht, nennt der Gesetzestext ausdrücklich einen kostenlosen Zugang im Internet. Gleichzeitig nennt er auch eine Grenze: Die AHV-Versichertennummer ist nicht öffentlich.[1]
Nicht alles ist aber in gleicher Weise online verfügbar. Der Gesetzestext unterscheidet zwischen den im Internet gebührenfrei zugänglich gemachten Einträgen, Statuten und Stiftungsurkunden einerseits und «weiteren Belegen sowie Anmeldungen» andererseits. Diese weiteren Unterlagen sind beim jeweiligen Handelsregisteramt einsehbar oder können von diesem auf Anfrage über das Internet zugänglich gemacht werden. Wenn Sie also mehr als den eigentlichen Eintrag oder die Statuten suchen, sollten Sie beim zuständigen Handelsregisteramt prüfen, ob die gesuchte Unterlage direkt online verfügbar ist oder ob eine Anfrage nötig ist. Zudem muss in den im Internet zugänglich gemachten Einträgen eine Suche nach bestimmten Kriterien möglich sein, und Änderungen müssen chronologisch nachvollziehbar bleiben.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]