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Wie hoch ist die Emissionsabgabe auf dem Kapital einer AG oder GmbH?

Die Abgabe auf Beteiligungsrechten beträgt 1 Prozent. Bei der Begründung oder Erhöhung von Beteiligungsrechten wird sie vom Betrag berechnet, der der Gesellschaft als Gegenleistung zufliesst, mindestens aber vom Nennwert.

Für das Kapital einer AG oder GmbH ist nach dem zitierten Gesetzestext die Abgabe auf Beteiligungsrechten massgeblich. Diese beträgt 1 Prozent. Bei der Begründung und Erhöhung von Beteiligungsrechten wird sie vom Betrag berechnet, der der Gesellschaft oder Genossenschaft als Gegenleistung für die Beteiligungsrechte zufliesst, mindestens aber vom Nennwert. Der zitierte Text nennt daneben auch Zuschüsse sowie den Handwechsel der Mehrheit von Beteiligungsrechten mit eigenen Bemessungsgrundlagen.[1]

Für die praktische Einordnung ist deshalb nicht nur der Satz von 1 Prozent wichtig, sondern auch die Frage, worauf er angewendet wird. Werden Sachen oder Rechte eingebracht, sind diese zum Verkehrswert im Zeitpunkt ihrer Einbringung zu bewerten. Wenn Sie die Höhe der Abgabe prüfen, sollten Sie daher insbesondere kontrollieren, welche Leistung der Gesellschaft tatsächlich zufliesst und ob der Nennwert als Mindestbasis höher ist. Für Zuschüsse und für den Handwechsel der Mehrheit von Beteiligungsrechten gelten nach dem zitierten Text besondere Regeln zur Berechnungsbasis.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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