Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen mindestens sein?
Den Arbeitnehmern ist eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden zu gewähren. Für erwachsene Arbeitnehmer kann die Ruhezeit einmal in der Woche bis auf acht Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird.
Das Arbeitsgesetz bestimmt eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden. Diese Ruhezeit ist den Arbeitnehmern zwischen zwei Arbeitseinsätzen zu gewähren. Maßgeblich ist damit eine ununterbrochene tägliche Erholungszeit von elf Stunden als gesetzlicher Mindestwert.[1]
Für erwachsene Arbeitnehmer kann die Ruhezeit einmal in der Woche bis auf acht Stunden herabgesetzt werden. Dafür gilt die Bedingung, dass die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird. Zu prüfen ist deshalb insbesondere, ob es sich um erwachsene Arbeitnehmer handelt, ob die Herabsetzung nur einmal in der Woche erfolgt und ob der Durchschnitt von elf Stunden über zwei Wochen erreicht bleibt.[1]
Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]