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Ist eine Anstellung im Stundenlohn ein richtiger Arbeitsvertrag?

Ja. Das Obligationenrecht anerkennt den Einzelarbeitsvertrag auch dann, wenn der Lohn nach Zeitabschnitten bemessen wird, und es zählt zudem die regelmässige stundenweise Arbeit ausdrücklich als Einzelarbeitsvertrag.

Das Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR) bestimmt: Durch den Einzelarbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers, und der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Entrichtung eines Lohnes. Dieser Lohn wird nach Zeitabschnitten oder nach der geleisteten Arbeit bemessen. Eine Anstellung im Stundenlohn fällt damit in den Rahmen des Einzelarbeitsvertrags, wenn Arbeit im Dienst des Arbeitgebers geleistet wird und dafür Lohn geschuldet ist.[1]

Das OR erklärt ausserdem ausdrücklich, dass auch ein Vertrag als Einzelarbeitsvertrag gilt, wenn sich ein Arbeitnehmer zur regelmässigen Leistung von stunden-, halbtage- oder tageweiser Arbeit im Dienst des Arbeitgebers verpflichtet. Regelmässige stundenweise Arbeit ist damit rechtlich als Einzelarbeitsvertrag anerkannt. Zu prüfen ist deshalb vor allem, ob eine Verpflichtung zur regelmässigen Arbeitsleistung im Dienst des Arbeitgebers besteht und ob dafür ein Lohn vereinbart ist, der nach Zeitabschnitten bemessen wird.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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