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Welche Tage sind im Kanton Schaffhausen öffentliche Ruhetage?

Im Kanton Schaffhausen sind die Sonntage sowie die Feiertage Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag öffentliche Ruhetage. Zudem bezeichnet der Regierungsrat die den Sonntagen gleichgestellten Ruhetage im Sinne des Arbeitsgesetzes.

Im Kanton Schaffhausen sind als öffentliche Ruhetage die Sonntage festgelegt. Dazu kommen die Feiertage Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag. Diese Tage gelten nach dem Ruhetagsgesetz als öffentliche Ruhetage des Kantons.[1]

Zusätzlich bezeichnet der Regierungsrat die Ruhetage, die den Sonntagen gleichgestellt sind. Diese Bezeichnung erfolgt im Sinne von Art. 18 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) vom 13. März 1964. Für die praktische Anwendung ist deshalb zu prüfen, welche gleichgestellten Ruhetage der Regierungsrat bezeichnet hat und welche aktuell in Kraft sind.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Schaffhausen veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die derzeit geltende Fassung der massgebenden Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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