Wie wird der Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt festgelegt und jährlich angepasst?
Der kantonale Mindestlohn beträgt 21 Franken brutto pro Arbeitsstunde; zusätzlich ist der gesetzliche Ferienzuschlag geschuldet. Er wird jährlich gemäss dem Mischindex angepasst, sofern sich dieser positiv entwickelt, auf 5 Rappen gerundet, nach dem Augustindex des Vorjahres und jeweils auf den 1. Januar. Basisindex ist der Augustindex 2019.
Das Gesetz über den kantonalen Mindestlohn bestimmt die Höhe des Mindestlohns direkt: Der Mindestlohn beträgt 21 Franken brutto pro Arbeitsstunde. Zusätzlich ist der gesetzliche Ferienzuschlag geschuldet. Für die praktische Anwendung ist deshalb zu prüfen, welcher Bruttostundenlohn ausgerichtet wird und wie der gesetzliche Ferienzuschlag berücksichtigt wird, damit die gesetzlich festgelegte Mindesthöhe eingehalten wird.[1]
Für die jährliche Anpassung ordnet das Gesetz an, dass der Mindestlohn gemäss dem Mischindex angepasst wird, sofern sich dieser positiv entwickelt. Der angepasste Betrag wird jeweils auf 5 Rappen gerundet. Massgebend ist der Augustindex des Vorjahres. Die Anpassung erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Als Ausgangspunkt nennt das Gesetz den Augustindex 2019 als Basisindex. Wer die aktuelle Mindestlohnhöhe anwenden will, muss daher den jeweils massgebenden Augustindex des Vorjahres und die Rundung auf 5 Rappen überprüfen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Vorgehen die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]