SchweizDE

Darf der Arbeitgeber die Ferien nach längerer Abwesenheit kürzen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Verhinderung durch eigenes Verschulden von insgesamt mehr als einen Monat in einem Dienstjahr kann der Arbeitgeber die Ferien für jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel kürzen. Ohne Verschulden gelten Schutzregeln und ausdrücklich genannte Ausnahmen.

Eine Kürzung ist nach dem zitierten Gesetzestext nicht generell bei jeder längeren Abwesenheit erlaubt. Entscheidend ist zuerst der Grund der Verhinderung. Ist der Arbeitnehmer durch sein Verschulden während eines Dienstjahres insgesamt um mehr als einen Monat an der Arbeitsleistung verhindert, so kann der Arbeitgeber die Ferien für jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel kürzen. Daraus folgt zugleich: Nicht jede Abwesenheit führt automatisch zu einer Kürzung, und die Kürzung knüpft an volle Monate der Verhinderung an. Für die Beurteilung ist daher sorgfältig zu prüfen, ob die Verhinderung im Dienstjahr insgesamt mehr als einen Monat erreicht und ob sie auf ein Verschulden zurückgeht.[1]

Liegt kein Verschulden vor, setzt der Gesetzestext klare Grenzen. Beträgt die Verhinderung insgesamt nicht mehr als einen Monat im Dienstjahr und beruht sie auf Gründen in der Person des Arbeitnehmers, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Ausübung eines öffentlichen Amtes oder Jugendurlaub, dürfen die Ferien nicht gekürzt werden. Zusätzlich nennt der Text Fälle, in denen ebenfalls keine Kürzung zulässig ist: wenn eine Arbeitnehmerin wegen Schwangerschaft bis zu zwei Monate an der Arbeitsleistung verhindert ist sowie beim Bezug von Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Betreuungsurlaub oder Adoptionsurlaub. Darüber hinaus kann durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag eine von den Absätzen 2 und 3 abweichende Regelung getroffen werden, wenn sie für den Arbeitnehmer im Ganzen mindestens gleichwertig ist.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er auf Fedlex veröffentlicht ist. Bitte prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Numezis für KMU entdecken

Darf der Arbeitgeber die Ferien kürzen? | Numezis