Welche Tage sind im Kanton Zug öffentliche Ruhetage?
Im Kanton Zug sind öffentliche Ruhetage die Sonntage sowie Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Bundesfeiertag (1. August), Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachten. Als Feiertage im Sinn von Art. 20a Abs. 1 des Arbeitsgesetzes gelten Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachten.
Das Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz des Kantons Zug bestimmt als öffentliche Ruhetage die Sonntage. Zusätzlich nennt es folgende Tage als öffentliche Ruhetage: Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Bundesfeiertag (1. August), Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachten. Damit gehören sowohl die Sonntage als auch diese ausdrücklich aufgeführten Feiertage zu den öffentlichen Ruhetagen im Kanton Zug.[1]
Für das Arbeitsrecht nennt das Gesetz ausserdem die Feiertage im Sinn von Art. 20a Abs. 1 des Arbeitsgesetzes. Dazu zählen Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachten. Der Bundesfeiertag (1. August) ist in der Aufzählung der öffentlichen Ruhetage enthalten; bei den Feiertagen im Sinn von Art. 20a Abs. 1 des Arbeitsgesetzes werden die genannten acht Feiertage aufgeführt.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Bereinigten Gesetzessammlung des Kantons Zug veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]