Welche Tage sind im Kanton Luzern öffentliche Ruhetage?
Im Kanton Luzern sind öffentliche Ruhetage die Sonntage sowie Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und Stefanstag. Zusätzlich können der Josefstag und das in den Kirchgemeinden bezeichnete Patroziniumsfest in einer Einwohnergemeinde öffentliche Ruhetage sein, wenn die Einwohnergemeinde sie dazu erklärt.
Für das ganze Kantonsgebiet gelten als öffentliche Ruhetage die Sonntage sowie Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und Stefanstag. Diese Tage sind kantonsweit als öffentliche Ruhetage bezeichnet. Wer prüfen will, ob ein bestimmter Kalendertag darunter fällt, sollte deshalb zuerst unterscheiden, ob es sich um einen Sonntag oder um einen der ausdrücklich genannten Feiertage handelt.[1]
Zusätzlich nennt das Gesetz den Josefstag und den Tag des in den Kirchgemeinden bezeichneten Patroziniumsfestes. Diese beiden Tage sind aber nicht automatisch im ganzen Kanton öffentliche Ruhetage. Sie gelten nur dann als öffentliche Ruhetage, wenn sie von den Einwohnergemeinden zu öffentlichen Ruhetagen erklärt werden. Ihr räumlicher Geltungsbereich beschränkt sich dann auf das Gebiet der betreffenden Einwohnergemeinde. Vor einem konkreten Schritt sollte daher geprüft werden, ob die zuständige Einwohnergemeinde eine solche Erklärung erlassen hat.[1]
Das Gesetz hält ausserdem fest, dass Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten und Stefanstag als Feiertage im Sinne des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) vom 13. März 1964 gelten. Der Bundesfeiertag, die Sonntage, Mariä Empfängnis sowie die gemeindebezogenen Tage nach den genannten Voraussetzungen werden in dieser Bestimmung nicht in diese bundesrechtliche Einordnung aufgenommen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der Systematischen Rechtssammlung des Kantons Luzern veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]