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Welche Tage sind im Kanton Basel-Stadt öffentliche Ruhetage und Feiertage?

Im Kanton Basel-Stadt sind als öffentliche Ruhetage die hohen Feiertage Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und Weihnachtstag festgelegt. Dazu kommen Neujahr, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, Stephanstag, Bettag, der 1. August sowie die übrigen Sonntage.

Das Gesetz unterscheidet bei den öffentlichen Ruhetagen zwischen hohen Feiertagen, übrigen Feiertagen und den übrigen Sonntagen. Als hohe Feiertage nennt es Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und Weihnachtstag. Diese Tage gehören damit ausdrücklich zu den öffentlichen Ruhetagen im Kanton Basel-Stadt.[1]

  • Zu den übrigen Feiertagen zählen: Neujahr, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, Stephanstag, Bettag sowie der 1. August.
  • Zusätzlich sind auch die übrigen Sonntage öffentliche Ruhetage.
  • Für die praktische Einordnung eines konkreten Datums ist deshalb zu prüfen, ob es einer der ausdrücklich genannten Feiertage ist oder ob es sich um einen Sonntag handelt.

[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext so zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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