Ist Sonntagsarbeit in der Schweiz erlaubt oder braucht es eine Bewilligung?
Grundsätzlich braucht eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit eine Bewilligung. Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit ist nur bewilligungsfähig, wenn sie aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist; vorübergehende Sonntagsarbeit nur bei nachgewiesenem dringendem Bedürfnis. Eine ausdrückliche Ausnahme nennt das Gesetz für höchstens vier Sonntage pro Jahr in Verkaufsgeschäften, wenn der Kanton diese bezeichnet hat.
Nach dem zitierten Gesetz gilt: Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit bedürfen der Bewilligung. Sonntagsarbeit ist also nicht einfach allgemein frei zulässig, sondern nur im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen dauernder oder regelmässig wiederkehrender Sonntagsarbeit und vorübergehender Sonntagsarbeit. Für die erste Kategorie verlangt es, dass sie aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist. Für die zweite Kategorie verlangt es den Nachweis eines dringenden Bedürfnisses. Ohne diese Voraussetzungen lässt sich aus dem zitierten Text keine allgemeine Zulässigkeit ableiten.[1]
Wichtig ist auch, welche Behörde zuständig ist: Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit wird vom SECO bewilligt, vorübergehende Sonntagsarbeit von der kantonalen Behörde. Zudem darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne dessen Einverständnis nicht zu Sonntagsarbeit heranziehen. Für vorübergehende Sonntagsarbeit nennt das Gesetz ausserdem einen Lohnzuschlag von 50 Prozent. Eine ausdrücklich genannte Ausnahme ohne Bewilligung betrifft Verkaufsgeschäfte: Die Kantone können höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmer dort ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Ob ein konkreter Fall darunter fällt, sollte deshalb anhand der aktuell geltenden kantonalen Bezeichnung und der einschlägigen Bestimmung geprüft werden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]