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Ist der 1. Mai im Kanton Solothurn ein Feiertag?

Ja, im Kanton Solothurn gilt der 1. Mai als kantonaler Ruhetag, allerdings ausdrücklich nur ab 12.00 Uhr. Er ist in der Liste der Feiertage genannt, die als kantonale Ruhetage gelten.

Im Kanton Solothurn zählen als kantonale Ruhetage die Sonntage, bestimmte Feiertage und die hohen Feiertage. In der Aufzählung der Feiertage ist der «1. Mai ab 12.00 Uhr» ausdrücklich genannt. Daraus folgt, dass der 1. Mai nicht für den ganzen Tag, sondern erst ab 12.00 Uhr als kantonaler Ruhetag gilt. Diese Regel steht neben anderen Feiertagen wie Neujahr, Auffahrt und Eidgenössischer Bettag.[1]

Für die Einordnung ist wichtig, dass das Gesetz zwischen «Feiertagen» und «hohen Feiertagen» unterscheidet. Der 1. Mai erscheint in der Kategorie der Feiertage und zwar mit der zeitlichen Einschränkung «ab 12.00 Uhr». Andere in derselben Bestimmung genannte Feiertage betreffen teils nur bestimmte Gebiete, etwa «mit Ausnahme Bezirk Bucheggberg» bei Fronleichnam, Maria Himmelfahrt und Allerheiligen. Für den 1. Mai ist eine solche örtliche Ausnahme nicht genannt. Zusätzlich können die Einwohnergemeinden weitere kommunale Ruhetage bezeichnen; das betrifft zusätzliche kommunale Regelungen neben den kantonalen Ruhetagen.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Solothurn veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]

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