Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung?
Der Unterschied liegt im Inhalt: Ein Arbeitszeugnis darf sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten aussprechen. Auf besonderes Verlangen ist es dagegen auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken; das entspricht der Arbeitsbestätigung im engeren Sinn.
Nach dem zitierten Gesetz kann der Arbeitnehmer jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen. Dieses Zeugnis ist inhaltlich weiter gefasst: Es spricht sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten aus. Der zentrale Unterschied ist daher, dass das Arbeitszeugnis nicht nur bestätigt, dass ein Arbeitsverhältnis bestand, sondern zusätzlich eine Beurteilung von Leistung und Verhalten enthalten kann.[1]
Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken. Wenn nur diese beschränkten Angaben enthalten sind, handelt es sich praktisch um eine Arbeitsbestätigung. Sie bestätigt also das Bestehen und den zeitlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses, ohne Aussagen zu Leistungen oder Verhalten. Für die Einordnung im Einzelfall ist deshalb sinnvoll zu prüfen, ob das Dokument nur Art und Dauer nennt oder ob es zusätzlich Leistung und Verhalten beurteilt.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Bitte prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und allfällige spätere Änderungen, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]