Wie hoch ist die Minimalsteuer auf den Bruttoeinnahmen im Kanton Wallis?
Auf die Bruttoeinnahmen des Detailhandels wird die Steuer zum Ansatz von 1,2 Promille erhoben. Auf alle übrigen Einnahmen beträgt der Ansatz 0,3 Promille.
Im Kanton Wallis wird auf die Bruttoeinnahmen des Detailhandels die Steuer zum Ansatz von 1,2 Promille erhoben. Für alle übrigen Einnahmen beträgt der Ansatz 0,3 Promille. Damit unterscheidet das Steuergesetz des Kantons Wallis zwischen Bruttoeinnahmen des Detailhandels und den übrigen Einnahmen und ordnet für diese beiden Gruppen unterschiedliche Ansätze an.[1]
Für die Anwendung ist zu prüfen, ob die betreffenden Bruttoeinnahmen dem Detailhandel zuzuordnen sind oder ob es sich um übrige Einnahmen handelt. Davon hängt ab, ob der Ansatz von 1,2 Promille oder von 0,3 Promille gilt. Massgeblich ist die Einteilung der Einnahmen in diese gesetzlich genannten Kategorien.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der Amtlichen Sammlung der Gesetze des Kantons Wallis veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]