Wie hoch ist die Kapitalsteuer für Unternehmen im Kanton Schaffhausen?
Im Kanton Schaffhausen beträgt die Kapitalsteuer 0.025 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Bei Vereinen, Stiftungen und den übrigen juristischen Personen werden Fr. 100'000.00 als steuerfreier Betrag in Abzug gebracht.
Die Kapitalsteuer beträgt 0.025 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Massgeblich ist damit nicht irgendein Bilanzwert, sondern das steuerbare Eigenkapital nach den anwendbaren steuerlichen Regeln. Für die Einordnung ist deshalb zu prüfen, welcher Betrag im konkreten Fall als steuerbares Eigenkapital gilt und ob die betreffende juristische Person überhaupt unter diese kantonale Kapitalsteuer fällt.[1]
Für Vereine, Stiftungen und die übrigen juristischen Personen gilt zusätzlich ein besonderer Abzug: Fr. 100'000.00 werden als steuerfreier Betrag in Abzug gebracht. Dieser steuerfreie Betrag ist im zitierten Rechtstext ausdrücklich nur für diese Kategorien genannt. Ob eine Organisation genau als Verein, Stiftung oder als übrige juristische Person einzuordnen ist, sollte deshalb anhand der einschlägigen Bestimmung sorgfältig geprüft werden.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Schaffhausen veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]