Wie hoch ist die Kapitalsteuer für Unternehmen im Kanton Glarus?
Im Kanton Glarus beträgt die Kapitalsteuer 2 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen einschliesslich der Anlagefonds wird Eigenkapital unter 50 000 Franken nicht besteuert.
Im Kanton Glarus beträgt die Kapitalsteuer 2 Promille des steuerbaren Eigenkapitals. Massgebend ist damit das steuerbare Eigenkapital als Bemessungsgrundlage der Steuerberechnung. Für Unternehmen ist deshalb zu prüfen, welches Eigenkapital steuerbar ist, weil sich der Steuerbetrag unmittelbar aus diesem Ansatz von 2 Promille ergibt.[1]
Für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen, einschliesslich der Anlagefonds, gilt eine besondere Schwelle: Eigenkapital unter 50 000 Franken wird nicht besteuert. Diese Regel betrifft die Besteuerung des Eigenkapitals dieser Rechtsträger und ist bei der Einordnung der juristischen Person sowie bei der Ermittlung des steuerbaren Eigenkapitals mitzuberücksichtigen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Glarus veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor einem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]