Wie hoch ist der gesetzliche Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften im Kanton Thurgau?
Kapitalgesellschaften entrichten im Kanton Thurgau eine Gewinnsteuer von 2,5 Prozent des steuerbaren Reingewinnes. Das bestimmt das Steuergesetz (StG) für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Das Steuergesetz (StG) des Kantons Thurgau bestimmt für Kapitalgesellschaften eine Gewinnsteuer von 2,5 Prozent des steuerbaren Reingewinnes. Derselbe Satz gilt auch für Genossenschaften. Massgebend ist damit nicht ein beliebiger Gewinn, sondern der steuerbare Reingewinn als Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer.[1]
Für die praktische Einordnung ist zu prüfen, ob die Gesellschaft als Kapitalgesellschaft erfasst ist und welcher Betrag als steuerbarer Reingewinn gilt. Der gesetzliche Steuersatz selbst ist mit 2,5 Prozent festgelegt. Wer die Steuerbelastung beurteilen will, muss deshalb die Einordnung der Gesellschaft und die Ermittlung des steuerbaren Reingewinnes nach den anwendbaren Vorschriften des StG heranziehen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext zusammen, wie er in der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Thurgau veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]