Wie hoch ist die Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften im Kanton Basel-Landschaft?
Für Kapitalgesellschaften beträgt die Kapitalsteuer im Kanton Basel-Landschaft für den Staat 1,0 ‰ des steuerbaren Kapitals, mindestens aber CHF 300.–. Für die Gemeinde beträgt sie ab dem 1. Januar 2023 höchstens 55 % der Staatssteuer; die Gemeinden setzen den Steuerfuss jährlich fest.
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt die Kapitalsteuer für den Staat 1,0 ‰ des steuerbaren Kapitals, mindestens aber CHF 300.–. Damit nennt das Gesetz sowohl einen proportionalen Satz auf dem steuerbaren Kapital als auch einen Mindestbetrag für die Staatssteuer. Maßgeblich ist das steuerbare Kapital; auf dieser Grundlage wird die staatliche Kapitalsteuer berechnet, wobei der Mindestbetrag bestehen bleibt.[1]
Für die Gemeinde gilt ab dem 1. Januar 2023: Die Kapitalsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt höchstens 55 % der Staatssteuer; die Gemeinden setzen den Steuerfuss jährlich fest. Die konkrete Gemeindebelastung hängt damit von der jährlichen Festsetzung des Steuerfusses durch die jeweilige Gemeinde ab. Für die Einordnung der gesamten Kapitalsteuer ist deshalb neben dem staatlichen Satz auch die aktuelle Festsetzung der zuständigen Gemeinde zu prüfen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext so zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Landschaft veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und allfällige spätere Änderungen.[1]