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Wie hoch ist die einfache Kapitalsteuer im Kanton St. Gallen?

Die einfache Steuer vom Eigenkapital beträgt im Kanton St. Gallen 0,2 Promille. Eigenkapital der übrigen juristischen Personen und der kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz unter Fr. 50 000.– wird nicht besteuert.

Im Kanton St. Gallen beträgt die einfache Steuer vom Eigenkapital 0,2 Promille. Für die Steuerberechnung nennt das Steuergesetz (StG) damit einen festen Satz für die einfache Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital. Zusätzlich wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet.[1]

Für das Eigenkapital der übrigen juristischen Personen und der kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz gilt eine besondere Schwelle: Unter Fr. 50 000.– wird dieses Eigenkapital nicht besteuert. Für die Einordnung im konkreten Fall ist deshalb zu prüfen, ob die betroffene Einheit zu diesen Kategorien gehört und ob das massgebende Eigenkapital unter dieser Grenze liegt.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Rechtstext zusammen, wie er in der Gesetzessammlung des Kantons St. Gallen veröffentlicht ist. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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