Wie viel Prozent des Lohnes zahlt die Unfallversicherung bei Arbeitsunfähigkeit?
Bei voller Arbeitsunfähigkeit beträgt das Taggeld der Unfallversicherung 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird es entsprechend gekürzt. Für arbeitslose Personen und für Personen nach Artikel 1a Absatz 1 Buchstabe c gelten besondere Regeln zur Höhe des Taggeldes.
Bei voller Arbeitsunfähigkeit beträgt das Taggeld 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Massgeblich ist damit nicht allgemein jeder Lohnbestandteil, sondern der versicherte Verdienst. Ist die Arbeitsunfähigkeit nur teilweise gegeben, wird das Taggeld entsprechend gekürzt. Für die Einordnung ist also zu prüfen, ob volle oder teilweise Arbeitsunfähigkeit vorliegt und welcher versicherte Verdienst im konkreten Fall zugrunde gelegt wird.[1]
Von dieser Grundregel gibt es besondere Vorgaben für bestimmte Personengruppen. Bei arbeitslosen Personen entspricht das Taggeld der Nettoentschädigung der Arbeitslosenversicherung nach den Artikeln 22 und 22a AVIG, umgerechnet auf den Kalendertag. Zudem entspricht die Höhe des Taggeldes der Personen nach Artikel 1a Absatz 1 Buchstabe c dem von der Invalidenversicherung ausgerichteten Nettobetrag des Taggeldes. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob eine solche Sonderregel anwendbar ist, statt schematisch von 80 Prozent auszugehen.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]