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Zahlt der Arbeitgeber die Familienzulagen an seine Angestellten aus?

Ja, in der Regel werden die Familienzulagen den anspruchsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber ausbezahlt. Die Festsetzung und Ausrichtung der Familienzulagen obliegen jedoch den Familienausgleichskassen.

Nach dem zitierten Gesetzestext obliegen den Familienausgleichskassen insbesondere die Festsetzung und Ausrichtung der Familienzulagen. Gleichzeitig steht dort ausdrücklich, dass die Familienzulagen den anspruchsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Regel durch den Arbeitgeber ausbezahlt werden. Für die praktische Frage bedeutet das: Die Kasse ist für die Festsetzung zuständig, während die Auszahlung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer normalerweise über den Arbeitgeber läuft.[1]

Wichtig ist der genaue Umfang dieser Aussage. Sie betrifft anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und verwendet die Formulierung in der Regel. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die Zulagen gewöhnlich auszahlt, der Gesetzestext aber nicht jede denkbare Konstellation abschliessend auf diese Standardlösung reduziert. Wenn Sie einen konkreten Fall prüfen, sollten Sie deshalb nachsehen, wie die zuständige Familienausgleichskasse den Anspruch festgesetzt hat und ob für den betreffenden Sachverhalt eine abweichende Abwicklung vorgesehen ist.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Bitte prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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