SchweizDE

Ist ein Unfall auf dem Arbeitsweg ein Berufsunfall?

In der Regel nicht. Das UVG zählt Unfälle auf dem Arbeitsweg nur bei Teilzeitbeschäftigten, deren Arbeitsdauer das vom Bundesrat festzusetzende Mindestmass nicht erreicht, zu den Berufsunfällen. Im Übrigen gelten als Berufsunfälle Unfälle bei Arbeiten, die auf Anordnung oder im Interesse des Arbeitgebers ausgeführt werden, sowie Unfälle während der Arbeitspausen und vor oder nach der Arbeit, wenn sich der Versicherte befugterweise auf der Arbeitsstätte oder im Bereich der mit seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Gefahren aufhält.

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) bestimmt, dass als Berufsunfälle Unfälle gelten, die dem Versicherten bei Arbeiten zustossen, die er auf Anordnung des Arbeitgebers oder in dessen Interesse ausführt. Als Berufsunfälle gelten zudem Unfälle während der Arbeitspausen sowie vor und nach der Arbeit, wenn sich der Versicherte befugterweise auf der Arbeitsstätte oder im Bereiche der mit seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Gefahren aufhält. Für die Einordnung kommt es deshalb darauf an, in welchem Zusammenhang der Unfall mit der Arbeit, der Arbeitsstätte oder den mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Gefahren steht.[1]

Für Unfälle auf dem Arbeitsweg enthält das UVG eine besondere Regel für Teilzeitbeschäftigte. Erreicht ihre Arbeitsdauer das vom Bundesrat festzusetzende Mindestmass nicht, gelten auch Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle. Wer prüfen will, ob ein Arbeitswegunfall darunter fällt, muss daher insbesondere klären, ob eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt und ob die Arbeitsdauer dieses Mindestmass nicht erreicht. Das UVG sieht ausserdem vor, dass der Bundesrat für Wirtschaftszweige mit besonderen Betriebsformen, namentlich für die Landwirtschaft und das Kleingewerbe, den Berufsunfall abweichend umschreiben kann. Diese Regel ist auf solche Teilzeitbeschäftigte beschränkt: Für die übrigen Versicherten zählt das UVG Unfälle auf dem Arbeitsweg nicht zu den Berufsunfällen.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Gesetzestext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell geltende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

Steuern Sie Ihre Administration mit Numezis

Ein überwachter Agent, der diese Regeln im Tagesgeschäft anwendet: Buchhaltung, MWST, Löhne.

Der Numezis-Agent nimmt diese Frage mit Ihrem Firmenkontext auf: belegte Antwort, dann die passende Aktion in Ihrer Verwaltung vorbereitet. Ein kostenloses Konto genügt für den Start — keine Kreditkarte, und Ihre Frage bleibt privat. Schweizer Lohnbuchhaltung entdecken