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Kann sich ein Selbständigerwerbender nach UVG gegen Unfall versichern?

Ja. In der Schweiz wohnhafte Selbständigerwerbende können sich nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) freiwillig versichern. Das gilt auch für mitarbeitende Familienglieder, wenn sie nicht obligatorisch versichert sind. Ausgeschlossen sind nichterwerbstätige Arbeitgeber, die lediglich Hausbedienstete beschäftigen.

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) bestimmt, dass in der Schweiz wohnhafte Selbständigerwerbende sich freiwillig versichern können. Dieselbe Möglichkeit gilt für ihre mitarbeitenden Familienglieder, sofern diese nicht obligatorisch versichert sind. Für die Einordnung ist deshalb zu prüfen, ob Wohnsitz in der Schweiz besteht, ob eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt und ob mitarbeitende Familienglieder bereits einer obligatorischen Versicherung unterstehen oder nicht.[1]

Das UVG nennt auch einen Ausschluss: Nichterwerbstätige Arbeitgeber, die lediglich Hausbedienstete beschäftigen, sind von dieser freiwilligen Versicherung ausgeschlossen. Wer die freiwillige Versicherung prüfen will, sollte daher die eigene Stellung genau abklären: selbständig erwerbend oder nichterwerbstätiger Arbeitgeber, sowie bei Familienmitgliedern die Frage, ob eine obligatorische Versicherung bereits besteht. Diese Punkte entscheiden darüber, ob die freiwillige Versicherung nach UVG offensteht.[1]

Diese Antwort fasst den auf Fedlex veröffentlichten zitierten Rechtstext zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln die aktuell in Kraft stehende Fassung der Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]

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