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Wie viele Tage lang wird die Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt?

Die Mutterschaftsentschädigung wird grundsätzlich an 98 aufeinanderfolgenden Tagen ausgerichtet. Der Anspruch entsteht am Tag der Niederkunft. In einem besonderen Fall kann sich die Dauer wegen eines Spitalaufenthalts des Neugeborenen verlängern, höchstens aber um 56 Tage.

Nach dem zitierten Gesetzestext entsteht der Anspruch am Tag der Niederkunft. Ab diesem Beginn wird die Mutterschaftsentschädigung an 98 aufeinanderfolgenden Tagen ausgerichtet. Für die Frage nach der Dauer ist damit die Grundregel klar: Es geht nicht um frei verteilbare einzelne Tage, sondern um eine zusammenhängende Ausrichtung ab dem gesetzlichen Beginn des Anspruchs.[1]

Eine Verlängerung ist im zitierten Text ausdrücklich nur für einen besonderen Fall vorgesehen: bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen. Dann verlängert sich die Dauer der Ausrichtung um die Dauer der Hospitalisierung, höchstens aber um 56 Tage, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital verweilt und die Mutter nachweist, dass sie im Zeitpunkt der Niederkunft bereits beschlossen hatte, nach Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Zudem regelt der Bundesrat den Anspruch auf Verlängerung für Frauen, die wegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nach Ende des Mutterschaftsurlaubs nicht wieder erwerbstätig sein können. Für die konkrete Einordnung sollte deshalb die aktuell geltende Fassung der Bestimmung vollständig geprüft werden.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext auf Fedlex zusammen. Bitte prüfen Sie vor jedem Handeln die derzeit in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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