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Ab welchem Jahreslohn muss ein Arbeitnehmer im BVG versichert werden?

Die obligatorische Versicherung gilt für Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr überschritten haben und bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 22 680 Franken beziehen. Ist die Anstellung kürzer als ein Jahr, zählt der Lohn, der bei ganzjähriger Beschäftigung erzielt würde.

Nach dem zitierten Gesetzestext unterstehen Arbeitnehmer der obligatorischen Versicherung, wenn zwei Voraussetzungen zusammen erfüllt sind: Sie haben das 17. Altersjahr überschritten und beziehen bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 22 680 Franken. Für die Frage nach dem Mindestlohn ist daher nicht jeder beliebige Lohn massgebend, sondern der Jahreslohn bei einem Arbeitgeber, und die Schwelle lautet ausdrücklich «mehr als 22 680 Franken».[1]

Ist die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber auf weniger als ein Jahr angelegt, wird nicht einfach nur der effektiv während dieser kürzeren Dauer ausbezahlte Lohn betrachtet. Massgebend ist vielmehr der Jahreslohn, den die Person bei ganzjähriger Beschäftigung erzielen würde. Zudem nennt die Bestimmung weitere Sonderfälle: Bezüger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung sind für die Risiken Tod und Invalidität obligatorisch versichert. Ausserdem regelt der Bundesrat die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen und bestimmt, welche Arbeitnehmer aus besonderen Gründen nicht der obligatorischen Versicherung unterstellt sind. Wenn ein solcher Sonderfall vorliegt, sollte die vollständige Bestimmung geprüft werden.[1]

Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor weiterem Handeln unbedingt die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung, bevor Sie sich darauf verlassen.[1]

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