Ab welchem Alter ist ein Angestellter im BVG für Risiko und Alter versichert?
Nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge unterstehen Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn von mehr als 22 680 Franken ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität und ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres auch für das Alter der obligatorischen Versicherung.
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bestimmt die Altersgrenzen zusammen mit einer Lohnvoraussetzung. Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 22 680 Franken beziehen, unterstehen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität der obligatorischen Versicherung. Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres unterstehen sie auch für das Alter der obligatorischen Versicherung. Damit beginnt der Risikoschutz früher als die Altersversicherung innerhalb der obligatorischen beruflichen Vorsorge.[1]
Für die Einordnung ist auch der massgebende Lohn wichtig. Dieser Lohn entspricht dem massgebenden Lohn nach dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Zudem kann der Bundesrat Abweichungen zulassen. Zu prüfen sind deshalb insbesondere der Jahreslohn bei einem Arbeitgeber, der Zeitpunkt ab 1. Januar nach Vollendung des jeweiligen Altersjahres sowie die Zuordnung des Lohns nach den Regeln der Alters- und Hinterlassenenversicherung.[1]
Diese Antwort fasst den zitierten Gesetzestext in der auf Fedlex veröffentlichten Fassung zusammen. Prüfen Sie vor jedem Handeln die aktuell in Kraft stehende Bestimmung und jede spätere Änderung.[1]